Versicherungsschutz bei angeordneter, vorübergehender Betriebsschließung

Wenn Sie Ihren Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen müssen, sowie es derzeit in der Gastronomie erforderlich ist, prüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Ist in Ihrem Versicherungspaket eine „Betriebsschließungsversicherung“ enthalten (Achtung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt dies nicht ab), so steht Ihnen eine Entschädigung für Ihren Umsatzausfall in Höhe Ihres Nettoumsatzes zu. Dies gilt auch bei Teilschließungen – immer vorausgesetzt, dass diese auf behördlichen Anordnungen beruhen. Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes NRW finden Sie unter diesem Link.