Gründerinnen und Gründer

Wenn die Gründung bereits vor dem 31.12.2019 erfolgt ist, können auch Gründerinnen und Gründer, welche durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, die NRW Soforthilfen erhalten. Neben den nachzuweisenden Umsatzeinbußen durch den Corona Virus ist die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ebenfalls eine Voraussetzung. Neben den Soforthilfen können Gründerinnen und Gründer auch auf die Stundungen der Steuern der Stadt Neuss und die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Krankenkasse zurückgreifen.

Alle Stipendiaten des Gründerstipendiums NRW, deren Stipendien zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 auslaufen, können Ihr Stipendium unbürokratisch um weitere 3 Monate verlängern lassen. Der Projektträger Jülich wird seine Stipendiaten selbstständig kontaktieren.

Auch bei Projekten im Rahmen des Start-Up-Transfers wird der Förderzeitraum angepasst. Projekte, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 auslaufen, werden ebenfalls um 3 Monate verlängert. Auch die neuen Projektrunden sollen sich nicht durch die Hochschulschließungen verzögern. Unterlagen können noch bis zum 30.04.2020 für die Antragsstellung nachgereicht werden.

Die NRW. Bank rüstet zudem ihre wichtigsten Eigenkapitalprogramme für Start-Ups nach, um innovative Ideen mit Wachstumspotenzial auch während der Corona-Krise nicht auszubremsen: Seed.Cap (Minderheitsbeteiligung), Venture Fonds (Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen) und Start-Up akut (Wandeldarlehen). Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der NRW.Bank.

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Ausgestaltung des am 01.04.2020 angekündigten Maßnahmenpaket, welches Start-Ups unterstützen soll. Mit 2 Milliarden Euro soll die Wagniskapitalfinanzierung erweitert und damit insb. innovativen, zukunftsträchtigen Start-Ups sowie kleinen mittelständischen Unternehmen geholfen werden. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung besteht dabei aus zwei Säulen. So werden Wagniskapitalfonds zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit auch während der Corona-Krise Finanzierungen durch Investoren vorgenommen werden. Für Starts-Ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über solche Corona Matching Fazilität haben, sollen weitere Wege eröffnet werden, um Finanzierungen des Vorhabens sicher zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.