Grundsicherung Selbstständige

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige

Mit rund 3 Milliarden Euro möchte die Bundesregierung Selbstständigen, welche durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeit geraten sind, den Zugang zur Grundsicherung erleichtern. So sollen auch bei Verdienstausfällen Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert werden. Für sechs Monate sollen dafür Sonderregelungen gelten, damit die Leistungen schnell ausgezahlt werden können. Die Anträge auf Grundsicherung werden daher vorläufig bewilligt, ohne das die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen. Eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich. Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare erhalten Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.